Energieausweis
Seit 2016 geltende Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der Energieausweis
Die wichtigsten Neuerungen der EnEV auf einen Blick:
- Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und die auf Basis flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe funktionieren, müssen erneuert werden. Ausnahmeregelungen gibt es zum Beispiel für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden oder für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
- Die Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten sind seit dem 1. Januar 2016 um 25 Prozent verschärft worden. Außerdem muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent gesteigert werden.
- Oberste Geschossdecken in Bestandsbauten, die nicht die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllen, müssen ab dem 1. Januar 2016 gedämmt sein (U-Wert kleiner/gleich 0,24 W/qm K).
Die wichtigsten Änderungen zum Energieausweis:
Und das ist neu:
Wir haben ein Angebot für Sie:
Der Energieausweis kann ein richtig teurer Spaß werden, aus folgenden Gründen: Sofern Sie den erforderlichen Energieausweis für Ihre Immobilie nicht vorlegen können, darf der Verkauf Ihres Hauses nicht öffentlich beworben werden. Noch schlimmer ist, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld von bis zu 15.000,- Euro geahndet werden kann. Das sind Tausende von Euro, die Sie sprichwörtlich in den Wind schießen, nur weil ein Dokument fehlt.
Andererseits ist das Erstellen eines Energieeffizienznachweises nicht nur mit einem enormen zeitlichen Aufwand verbunden, sondern kostet überdies auch mehrere hundert Euro.
Und hier möchten wir Ihnen gerne entgegenkommen.
Wir haben uns aus den genannten Gründen entschlossen, Ihnen ein außergewöhnliches Angebot zu unterbreiten. Dabei handelt es sich um ein Angebot, aus dem sich eine Win-win-Situation für alle Beteiligten ergibt, von der also alle Beteiligten profitieren. Und das ist sicher auch in Ihrem Sinn.
Wenn Sie sich entscheiden, den kompletten Verkauf Ihrer Immobilie durch unsere Profis von Skyline Immobilien abwickeln zu lassen, dann kümmern wir uns nicht nur um solvente Kaufinteressenten, sondern auch um eine optimale werbliche Darstellung Ihrer Immobilie, um zeitlich passende Besichtigungstermine und um vieles andere mehr. Und wir kümmern uns vor allem auch um einen Energieausweis für Ihre Immobilie und übernehmen sogar die bereits erwähnten Kosten für Sie! Und da die Maklercourtage, also unser Honorar, gesetzlich festgelegt ist, finden Sie diese Kosten später auch nicht als Mogelpackung in der Abrechnung wieder. Das wäre unseriös und so etwas machen wir nicht – so klar, unmissverständlich und moralisch ist unser Verständnis von unserer Arbeit als professionelle Immobilienberater.
Was wir Ihnen hier vorschlagen, ist eine einzigartige Idee, mit der Sie viel Zeit, Mühen und vor allem auch Geld sparen!
